Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, bei betrieblichen Veränderungen und Verhandlungen sowie bei der Beilegung von Streitigkeiten.

Besprechung
Zwei Personen prüfen einen Arbeitsvertrag am Tisch
Sachlich, ruhig, Tageslicht
Überblick
Arbeitsrechtliche Entscheidungen binden Unternehmen oft über Jahre und verlangen klare Regelungen, bevor Konflikte den Betrieb belasten.
Wir unterstützen Geschäftsleitungen und Personalabteilungen im laufenden Betrieb und in Umbruchphasen. Typische Anlässe sind der Aufbau einheitlicher Vertragsstandards, Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder anstehende Personalentscheidungen.

Berührt eine arbeitsrechtliche Maßnahme Fragen des Gesellschaftsrechts, des Datenschutzes oder eine Transaktion, arbeiten wir im eigenen Haus eng mit den Kolleginnen und Kollegen dieser Fachbereiche zusammen. Das verringert den Abstimmungsaufwand und bindet alle Aspekte ein.
Unterlagen
Aufgeschlagene Vereinbarung mit Notizen
Detail, Papier, sachlich
Leistungen

Wobei wir beraten

01
Verträge und Muster
Wir entwerfen Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und betriebliche Richtlinien und passen bestehende Vertragswerke an geänderte Vorgaben an.
02
Mitbestimmung
Wir begleiten Verhandlungen mit dem Betriebsrat, entwerfen Betriebsvereinbarungen und unterstützen bei Interessenausgleich und Sozialplan.
03
Neuorganisation
Bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen planen wir die personellen Maßnahmen und setzen die einzelnen Schritte geordnet um.
04
Trennung
Wir bereiten Aufhebungsverträge und Kündigungen vor, führen die Verhandlungen und begrenzen Risiken vor dem Ausspruch einer Trennung.
05
Führungskräfte, Organe
Wir gestalten Dienstverträge für Geschäftsführungen und Vorstände und regeln Eintritt, Vergütungsmodelle sowie die vorzeitige Trennung.
06
Gerichtsverfahren
Kommt es zum Rechtsstreit, vertreten wir Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzklagen und Beschlussverfahren.
Ablauf

So verläuft ein Mandat

Phase 01
Prüfung
1–2 Wochen · vereinbartes Budget
Wir prüfen die bestehenden Verträge, betrieblichen Vereinbarungen und den konkreten Sachverhalt. So entsteht ein klares Bild über Risiken, Spielräume und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Ergebnisse
Bewertung der Rechtslage
Übersicht der Handlungsoptionen
Empfehlung zum Vorgehen
Phase 02
Gestaltung
2–4 Wochen · nach betrieblichem Bedarf
Wir entwerfen die erforderlichen Verträge, Beschlussvorlagen und Schreiben. In Verhandlungen mit der Gegenseite oder dem Betriebsrat stimmen wir jeden Schritt eng mit Ihrer Leitung ab.
Ergebnisse
Abgestimmte Vertragsentwürfe
Entwürfe für Betriebsvereinbarungen
Leitfaden für die Verhandlungen
Phase 03
Umsetzung
Abschluss · Vollzug · Nachbereitung
Wir begleiten die Unterzeichnung oder den Ausspruch von Erklärungen, vertreten Sie vor Gericht und fassen alle getroffenen Regelungen und einzuhaltenden Fristen für die Praxis zusammen.
Ergebnisse
Unterzeichnete Vereinbarungen
Schriftsätze und Protokolle
Fristenplan für die Umsetzung
Zuschnitt

Was wir übernehmen und was nicht

✓ Das übernehmen wir
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung ausschließlich für Arbeitgeber
✗ Das übernehmen wir nicht
Beratung oder Vertretung von einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
✓ Das übernehmen wir
Strategische Begleitung von Personalmaßnahmen und Betriebsvereinbarungen
✗ Das übernehmen wir nicht
Laufende Lohnbuchhaltung und Meldewesen zur Sozialversicherung als eigene Leistung
✓ Das übernehmen wir
Abstimmung mit Fachleuten für Datenschutz, Gesellschaftsrecht und Steuern
✗ Das übernehmen wir nicht
Steuerliche Begutachtung von Vergütungsmodellen im engeren Sinn
Beispielhafte Mandate

Aus der Praxis

Großhandel · Beispielhaft
5
Standorte neu geordnet
Rechtliche Begleitung einer Betriebsänderung mit Interessenausgleich, Sozialplan und Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat.
Finanzwesen · Beispielhaft
45
Verträge harmonisiert
Überarbeitung von 45 Arbeitsverträgen für Führungskräfte und Einführung einheitlicher Regelungen zur mobilen Arbeit.
Medtech · Beispielhaft
8
Wochen bis zur Einigung
Einvernehmliche Trennung von zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Ansprechpersonen

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Publikationen

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Karriere

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Nächster Schritt
Schildern Sie uns
Ihr Vorhaben.

Im ersten Gespräch klären wir, worum es geht, wer bei uns zuständig ist und wie sich das Mandat sinnvoll zuschneiden lässt.

Für wen
Für Unternehmen, Gesellschafterkreise und Geschäftsleitungen, die eine Frage klären oder eine Entscheidung absichern wollen.
Typischer Anlass
Eine Transaktion steht an, ein Vertrag wird neu verhandelt oder ein Konflikt zeichnet sich ab. Je früher wir einbezogen werden, desto mehr Spielraum bleibt.
HO