Über Hallström Ostermeyer

Eine Kanzlei für
unternehmerische Fragen.

Hallström Ostermeyer berät Unternehmen, Gesellschafterkreise und Geschäftsleitungen im Wirtschaftsrecht. Vier Standorte, eingespielte Teams und ein klarer Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge.

Porträt Dr. Katharina Hallström
Im Besprechungsraum, Blick zur Kamera
Sachlich, zugewandt
„Zuerst ordnen wir den Sachverhalt. Erst dann lohnt es sich, über Verträge zu sprechen.“
Dr. Katharina Hallström Dr. Katharina Hallström hat die Kanzlei gemeinsam mit Dr. Jonas Ostermeyer in Berlin gegründet. Sie berät Unternehmen und ihre Gesellschafterkreise bei Umstrukturierungen, Beteiligungen und Unternehmenskäufen.

Vor der Gründung arbeitete sie mehrere Jahre in einer großen Wirtschaftskanzlei. Dort lernte sie, wie Transaktionen organisiert werden und wie viel Aufwand entsteht, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben. Diese Erfahrung prägt die Arbeitsweise der Kanzlei.

Ihr zweiter Schwerpunkt ist das IT- und Datenschutzrecht, vor allem dort, wo Daten Teil einer Transaktion sind. Promoviert hat sie über die Haftung von Geschäftsleitungen. Sie spricht regelmäßig über Unternehmensnachfolge und betreut die Associates im Berliner Büro.
Gründungspartnerin · Berlin
Porträt
Jonas Ostermeyer
Sachlich, freundlich, Büro
„Konflikte lösen sich nicht durch Eskalation, sondern durch klare rechtliche Linien.“
Dr. Jonas Ostermeyer Dr. Jonas Ostermeyer hat die Kanzlei gemeinsam mit Dr. Katharina Hallström gegründet. Er vertritt Unternehmen, Gesellschafter und Führungskräfte in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie in gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Zuvor war er viele Jahre in einer überregionalen Wirtschaftskanzlei tätig. Dort begleitete er komplexe Gerichts- und Schiedsverfahren. Aus dieser Zeit stammt seine Überzeugung, dass langwierige Verfahren vermieden werden können, wenn die Ausgangslage frühzeitig und sachlich geprüft wird.

Neben der Vertretung vor staatlichen Gerichten berät er zu Gesellschafterstreitigkeiten und Post-M&A-Auseinandersetzungen. Er promovierte zum Schiedsverfahrensrecht und betreut die Streitbeilegung der Kanzlei.
Gründungspartner · Berlin
Unsere Haltung

Vier Grundsätze für verlässliche Beratung

Grundsatz 01
Sachverhalt zuerst
Wir beginnen mit Ihren Unterlagen und den tatsächlichen Abläufen. Erst wenn die Ausgangslage geklärt ist, formulieren wir rechtliche Handlungsempfehlungen.
Grundsatz 02
Feste Ansprechperson
Eine Partnerin oder ein Partner trägt die persönliche Verantwortung für Ihr Mandat. Sie wissen jederzeit, wer an Ihrer Sache arbeitet und Auskunft gibt.
Grundsatz 03
Transparenter Aufwand
Wir stimmen Umfang, Zeithorizont und Honorare vorab schriftlich ab. Ändern sich die Rahmenbedingungen, sprechen wir frühzeitig über Anpassungen.
Grundsatz 04
Praktischer Nutzen
Rechtsrat soll Entscheidungen ermöglichen, nicht verzögern. Wir liefern konkrete Dokumente, abgestimmte Verträge und verständliche Entscheidungsgrundlagen.
Standorte

Vier Büros in wirtschaftlichen Zentren

Mit Standorten in Berlin, Frankfurt am Main, München und Hamburg sind wir bundesweit für mittelständische Unternehmen erreichbar. Unsere Teams arbeiten standortübergreifend zusammen.

Hauptsitz
Berlin
Berlin-Mitte
+49 30 0000 0000
berlin@hallstroem-ostermeyer.example
Standort
Frankfurt am Main
Frankfurt-Westend
+49 69 0000 0000
frankfurt@hallstroem-ostermeyer.example
Standort
München
München-Maxvorstadt
+49 89 0000 0000
muenchen@hallstroem-ostermeyer.example
Standort
Hamburg
Hamburg-HafenCity
+49 40 0000 0000
hamburg@hallstroem-ostermeyer.example
Ablauf im Mandat

Wie wir arbeiten
In vier Schritten.

Jedes Mandat folgt einer klaren Struktur. Von der ersten Analyse bis zur praktischen Nachbereitung arbeiten wir nachvollziehbar und eng abgestimmt mit Ihrer Geschäftsleitung.
01
Klären
Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen bestehende Verträge und klären die wirtschaftlichen Ziele Ihres Unternehmens.
Erstgespräch und Sichtung der Dokumente
→
02
Planen
Wir definieren Arbeitspakete, Ansprechpersonen und Budget. Sie erhalten einen verlässlichen Fahrplan für das gemeinsame Projekt.
Mandatsvereinbarung und Zeitplan
→
03
Umsetzen
Wir erarbeiten Verträge, führen Verhandlungen und setzen Maßnahmen vor Behörden, Notariaten oder Gerichten um.
Vertragsgestaltung und Verhandlung
→
04
Begleiten
Nach Abschluss fassen wir Ergebnisse zusammen, halten Folgefristen fest und unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Abschlussbericht und Fristenliste

Diese Schritte greifen ineinander: Eine saubere Klärung schafft die Grundlage für verlässliche Planung, zügige Umsetzung und nachhaltige Ergebnisse im laufenden Geschäftsbetrieb.

Nächster Schritt
Sprechen Sie
mit uns.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Im ersten Gespräch klären wir, wie wir helfen können und wer im Team zuständig ist.

Für wen
Für mittelständische Unternehmen, Familiengesellschaften und Führungskräfte, die wirtschaftliche Entscheidungen rechtlich absichern möchten.
Typischer Anlass
Eine Umstrukturierung steht an, Verträge müssen verhandelt werden oder ein Konflikt zeichnet sich ab. Frühzeitiger Rat erweitert den Handlungsspielraum.