Beratungsfelder

Fünf Rechtsgebiete,
ein abgestimmtes Team.

Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsleitungen. Wir beraten fokussiert in fünf Kernbereichen und arbeiten standortübergreifend zusammen.

Fokusbereiche

Unsere Rechtsgebiete
im Überblick.

Viele unternehmerische Vorhaben berühren mehrere Fachdisziplinen. Unsere Teams arbeiten über die Grenzen der einzelnen Rechtsgebiete hinweg eng zusammen, um sachgerechte Lösungen zu entwickeln.

Rechtsgebiet 01
Gesellschaftsrecht & M&A
3 Anwältinnen und Anwälte
Wir beraten Unternehmen und ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei Gründung, Umstrukturierung und Nachfolge sowie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen.
Dr. Katharina Hallström · Dr. Jonas Ostermeyer · Henrik Falkner
Zum Rechtsgebiet
Rechtsgebiet 02
Arbeitsrecht
3 Anwältinnen und Anwälte
Wir beraten Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, bei betrieblichen Veränderungen und Verhandlungen sowie bei der Beilegung von Streitigkeiten.
Lena Brockmann · Nadia Kowalczyk · Felix Wenzel
Zum Rechtsgebiet
Rechtsgebiet 03
IT- & Datenschutzrecht
2 Anwältinnen und Anwälte
Wir beraten Unternehmen zu Softwareverträgen, Cloud-Projekten und datenschutzrechtlichen Vorgaben für den laufenden Betrieb und digitale Geschäftsmodelle.
Dr. Katharina Hallström · Felix Wenzel
Zum Rechtsgebiet
Rechtsgebiet 04
Immobilienrecht
2 Anwältinnen und Anwälte
Wir beraten Eigentümer, Projektentwickler und Unternehmen bei Immobilientransaktionen, gewerblichen Mietverträgen und der baubegleitenden Vertragsgestaltung.
Henrik Falkner · Nadia Kowalczyk
Zum Rechtsgebiet
Rechtsgebiet 05
Streitbeilegung
2 Anwältinnen und Anwälte
Wir vertreten Unternehmen bei wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, in Verhandlungen zur gütlichen Einigung und in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Dr. Jonas Ostermeyer · Lena Brockmann
Zum Rechtsgebiet
Nächster Schritt
Sprechen Sie
mit uns.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Im ersten Gespräch klären wir, welches Rechtsgebiet betroffen ist und wer bei uns zuständig ist.

Für wen
Für mittelständische Unternehmen, Gesellschafterkreise und Geschäftsleitungen, die rechtliche Fragen klären oder Vorhaben absichern wollen.
Typischer Anlass
Eine Transaktion steht an, ein Vertrag wird verhandelt oder ein Konflikt zeichnet sich ab. Frühzeitiger Rat erweitert den Handlungsspielraum.