Der Verkauf oder Erwerb eines Unternehmens markiert für die beteiligten Unternehmer und Investoren einen wirtschaftlichen Meilenstein. Während sich die Parteien in der Anfangsphase meist schnell über den vorläufigen Kaufpreis einig sind, verlagert sich der Schwerpunkt der Verhandlungen im weiteren Verlauf fast immer auf den Unternehmenskaufvertrag. Hier entscheidet sich, welche Partei welche Risiken trägt, welche Zusicherungen der Verkäufer abgibt und wie lange der Erwerber im Fall von unvorhergesehenen Altlasten Regress nehmen kann.

Diese Mandanteninformation erläutert den Aufbau typischer Kaufverträge im Mittelstand, ordnet die Funktion von Garantiekatalogen ein und zeigt auf, wie Haftungsrisiken für Verkäufer und Käufer sachgerecht ausbalanciert werden.

Auf einen Blick
  • Der Kaufvertrag regelt Kaufpreismechanismen, Vollzugsbedingungen und Haftungsverteilung verbindlich.
  • Garantiekataloge konkretisieren den rechtlichen und wirtschaftlichen Zustand des Zielunternehmens.
  • Haftungsbegrenzungen wie Caps und De-minimis-Schwellen schützen den Verkäufer vor Kleinstforderungen.
  • Spezifische Freistellungen fangen bekannte Risiken außerhalb der allgemeinen Garantien ab.

Struktur und Kernbestandteile des Kaufvertrags

Ein Unternehmenskaufvertrag, im Transaktionsbereich als Sale and Purchase Agreement bezeichnet, folgt einer bewährten Systematik. Nach den Bestimmungen zum Kaufgegenstand und den Modalitäten der Kaufpreiszahlung bilden die Vollzugsbedingungen den ersten zentralen Prüfstein. Müssen vor dem Closing behördliche Freigaben erteilt oder Zustimmungen von wesentlichen Vertragspartnern beigebracht werden, regelt der Vertrag die Pflichten der Parteien in dieser Zwischenphase. Das wirtschaftliche Risiko bis zum Stichtag wird über verbindliche Verhaltenspflichten gesteuert, die wesentliche Änderungen des Geschäftsbetriebs untersagen.

Den umfangreichsten Teil nimmt regelmäßig das Haftungsregime ein. Das gesetzliche Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs passt nur unzureichend auf den Erwerb komplexer Unternehmensstrukturen. Aus diesem Grund schließen die Parteien die gesetzlichen Gewährleistungsregeln in der Regel vollständig aus und ersetzen sie durch ein eigenständiges, vertraglich vereinbartes Garantiesystem.

Damit wird der Verkäufer nicht für unbenannte Mängel in Anspruch genommen, sondern haftet ausschließlich für die Verletzung explizit aufgezählter Zusicherungen.

Der Garantiekatalog in der Verhandlung

Der Garantiekatalog bildet das Herzstück der Risikoallokation. Auf der Käuferseite wird gefordert, dass der Verkäufer wesentliche Unternehmensbereiche umfassend garantiert. Dazu gehören die rechtmäßige Inhaberschaft an den Geschäftsanteilen, die Ordnungsmäßigkeit der Bilanzen, die Wirksamkeit wesentlicher Kundenverträge sowie die Abwesenheit von Steuerrückständen oder Rechtsstreitigkeiten.

Für den Verkäufer gilt es, diese Garantien präzise einzugrenzen. Eine bewährte Methode besteht darin, bestimmte Garantien unter den Vorbehalt der positiven Kenntnis des Verkäufers zu stellen, anstatt eine verschuldensunabhängige Garantie für objektive Tatsachen abzugeben. Häufig wird die Kenntnis auf den Kreis der handelnden Geschäftsführer beschränkt, um Zurechnungsrisiken zu verringern. Dies verhindert, dass das Wissen nachgeordneter Mitarbeiter dem Verkäufer ungeprüft zugerechnet wird.

Zudem muss vereinbart werden, dass Tatsachen, die im Rahmen der Due Diligence im Datenraum offengelegt wurden, die Haftung aus den Garantien wirksam ausschließen.

15
Prozent des Kaufpreises als üblicher Haftungscap
18
Monate Verjährungsfrist für operative Garantien
5
Jahre Verjährungsfrist für steuerliche Freistellungen

Diese Zahlen beschreiben typische marktübliche Parameter bei mittelständischen Transaktionen im deutschsprachigen Raum. Die genaue Festlegung hängt von der Verhandlungsmacht der Parteien und der Risikostruktur des Unternehmens ab.

Haftungsbegrenzungen und Verjährung

Kein Verkäufer kann das wirtschaftliche Risiko eines Unternehmens unbegrenzt nach dem Verkauf weitertragen. Kaufverträge enthalten daher mehrstufige vertragliche Haftungsbegrenzungen. Ein absoluter Haftungshöchstbetrag, der sogenannte Cap, begrenzt die Gesamthaftung auf einen prozentualen Anteil des Kaufpreises.

Flankierend werden Bagatellgrenzen vereinbart. Einzelne Ansprüche können erst geltend gemacht werden, wenn sie einen Mindestbetrag überschreiten. Ein Gesamtschwellenwert stellt zudem sicher, dass der Käufer erst dann Ersatz verlangen kann, wenn die Summe aller berechtigten Einzelansprüche einen festgelegten Betrag übersteigt.

Fristen und Rügepflichten

Die Verjährung operativer Garantien wird in der Praxis meist auf einen Zeitraum zwischen zwölf und vierundzwanzig Monaten nach dem Vollzug verkürzt. Dies gibt dem Erwerber die Möglichkeit, einen vollen Jahresabschluss unter eigener Regie zu erstellen und eventuelle Unregelmäßigkeiten festzustellen.

Lediglich fundamentale Garantien zur Eigentümerstellung an den Anteilen sowie steuerliche Freistellungen unterliegen längeren Fristen, die sich an den gesetzlichen Festsetzungsverjährungsfristen orientieren.

Abgrenzung zwischen Garantien und Freistellungen

Ein häufiger Fehler in der Praxis liegt in der Vermischung von Garantien und Freistellungen. Garantien beziehen sich auf unbekannte Risiken und setzen im Streitfall meist den Nachweis eines Schadens voraus.

Bekannte Risiken aus der Due Diligence gehören nicht in den Garantiekatalog, sondern in gesonderte Freistellungsvereinbarungen.

Werden im Rahmen der Unternehmensprüfung konkrete Steuerrisiken, anhängige Gerichtsverfahren oder umweltrechtliche Altlasten identifiziert, verlangt der Käufer hierfür eine gezielte Freistellung. Bei einer Freistellung verpflichtet sich der Verkäufer zur Zahlung des vollen Betrags, in der Regel außerhalb der allgemeinen Haftungshöchstgrenze, oft mit eigenen Grenzen.

Hierüber muss im Einzelfall gesondert verhandelt werden, häufig flankiert durch Treuhandkonten zur Hinterlegung von Teilen des Kaufpreises, um das Risiko späterer Zahlungsausfälle zu begrenzen.

Strukturierte Vorbereitung schützt Transaktionen

Die Verhandlung von Kaufverträgen und Garantien erfordert ein präzises Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge. Werden Garantien unüberlegt akzeptiert oder Haftungsbeschränkungen fehlerhaft formuliert, drohen nach dem Vollzug erhebliche finanzielle Rückforderungen.

Eine frühzeitige Klärung der Kernrisiken und eine geordnete Dokumentation der Due-Diligence-Ergebnisse schaffen die Grundlage für einen geordneten Unternehmensverkauf.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Demo-Inhalt.

Partner · Hallström Ostermeyer
Henrik Falkner ist Partner am Münchner Standort und leitet das Immobilienrecht der Kanzlei. Er berät Investoren, Familienunternehmen und Bestandshalter bei Transaktionen, gewerblichen Mietverträgen und Bauvorhaben.